Beseitigung wild wachsender Pflanzen im Straßenverkehr
30. April
Büsche und Sträucher, die von einem Privatgrundstück in den
öffentlichen Straßenraum hineinwachsen und ein Verkehrsschild verdecken,
erlauben den Erlass einer Schutzanordnung, mit der dem Grundstückseigentümer
aufgegeben wird, das Strauchwerk zurückzuschneiden.
Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald lag folgender Sachverhalt
zugrunde: Von einem Privatgrundstück aus wurde ein Verkehrsschild jedenfalls
während der Vegetationsperiode durch hohe Sträucher und Büsche
weitgehend verdeckt. Die zuständige Behörde forderte den Grundstücksbesitzer
auf, den Wildwuchs zu beseitigen und das Verkehrsschild freizuschneiden. Der
Grundstücksbesitzer sah sich jedoch nicht zuständig und erhob Anfechtungsklage.
Diese hatte jedoch keinen Erfolg.