Bürgerfreundlicheres Meldewesen
17. Februar
Seit Jahresbeginn sollen Bürger Melde-bescheinigungen und andere Verwaltungsleistungen
elektronisch beantragen können. Meldedaten können über ein Verwaltungsportal
selbst aus dem Melderegister abgerufen und weitergenutzt werden. Statt einer
schriftlichen kann nun eine elektronische Meldebescheinigung beantragt und nach
einem Wohnungsumzug eine Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch durchgeführt
werden. Auch eine Nebenwohnung kann am Ort der Nebenwohnung abgemeldet werden.