Aktuelles

Kein Wettbewerbsverbot von Gesellschaftern einer GbR

Wirtschaftsrecht

Grundsätzlich unterliegen Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften (GmbH & Co. KG, oHG, KG) sowie Partner einer Partnerschaftsgesellschaft einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot. Es bedarf dazu keiner weiteren vertraglichen Vereinbarung. Dieses allgemeine Verbot für Gesellschafter einer OHG, mit der Gesellschaft in Wettbewerb zu treten, gilt allerdings nicht für die Gesellschafter einer GbR, entschieden die Richter des Oberlandesgerichts München (OLG).

Das OLG ist der Auffassung, dass einer GbR Unterlassungsansprüche gegen ihre Wettbewerb treibenden Gesellschafter unter dem Gesichtspunkt der Geschäftschancenlehre zustehen können. Eine schlichte Konkurrenztätigkeit eines Gesellschafters genügt nicht zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs. Ein zur Geschäftsführung befugter Gesellschafter darf aber nicht Geschäftschancen aus dem Geschäftsbereich der Gesellschaft an sich ziehen, die der Gesellschaft aufgrund bestimmter Umstände bereits zugeordnet sind, etwa wenn der Gesellschafter auf Seiten der Gesellschaft bereits Vertragsverhandlungen geführt hat.
zum Artikel

Widerrufsrecht bei Online-Kauf von Eintrittskarten für Kultur- oder Sportveranstaltungen

Wirtschaftsrecht

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind einige Ausnahmen zum gesetzlichen Widerrufsrecht geregelt: u. a. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Der Europäische Gerichtshof hatte am 31.3.2022 die Frage zu klären, ob das auch gilt, wenn der Verkauf über einen Zwischenhändler – hier: CTS Eventim – erfolgt.

Wie beim Kauf unmittelbar beim Veranstalter besteht beim Kauf über einen Vermittler kein Widerrufsrecht, sofern das wirtschaftliche Risiko der Ausübung des Widerrufsrechts den Veranstalter treffen würde. Demnach kann auch ein über einen Zwischenhändler gekauftes Ticket nicht widerrufen werden. 

Im dem entschiedenen Fall wurde ein Konzert corona-bedingt abgesagt und der Ticketkäufer erhielt einen Gutschein. Dieser verlangte jedoch stattdessen die Rückzahlung.
zum Artikel

Informationspflicht des Paketzustellers über abgestellte Sendung

Wirtschaftsrecht

In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) am 7.4.2022 entschiedenen Fall verwendete ein Paketdienstleister in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen u. a. folgende Klausel: „Hat der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt, gilt das Paket als zugestellt, wenn es an der in der Genehmigung bezeichneten Stelle abgestellt worden ist.“

Der BGH entschied, dass diese Bedingung Verbraucher unangemessen benachteiligt, da sie den Dienstleister nicht verpflichtet, den Empfänger über die erfolgte Abstellung zu informieren und damit in die Lage versetzt, die Sendung bald an sich zu nehmen.

Die BGH-Richter führten aus, dass die Zulassung dieser Form der Zustellung grundsätzlich den Interessen aller Beteiligten entspricht, weil sie die Zustellung beschleunigt und vereinfacht. Sie birgt jedoch auch die Gefahr, dass Sendungen nach dem Abstellen von Unbefugten an sich genommen werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Empfänger eine Abstellgenehmigung nur für solche Orte erteilen kann, die für den Zusteller – und damit auch für Dritte – frei zugänglich sind. Dadurch entsteht das Risiko, dass die Sendung nach der Abstellung entwendet wird. 

Dieses Risiko ist besonders groß, wenn die Abstellgenehmigung nicht nur für eine konkrete Sendung, sondern im Voraus generell für eine Vielzahl von Sendungen erteilt wird. Gerade in solchen Fällen ist nicht gewährleistet, dass der Empfänger von einer bestimmten Sendung erfährt und davon in Kenntnis gesetzt wird, dass er sie durch das Aufsuchen der in der Genehmigung bezeichneten Stelle in Besitz nehmen und dem Zugriff Unbefugter entziehen kann.

Diesem Risiko kann nur dadurch begegnet werden, dass der Empfänger vom Zusteller über die erfolgte Abstellung informiert wird, um dann die Sendung bald an sich zu nehmen, bevor es hierzu nicht berechtigte Dritte tun. 
zum Artikel

Zahlungspflicht bei corona-bedingter Schließung eines Fitnessstudios

Wirtschaftsrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 4.5.2022 in der Frage entschieden, ob ein Fitness-Studio-Betreiber zur Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet ist, welche er in der Zeit, in der das Fitnessstudio aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie schließen musste, von einem Kunden per Lastschrift eingezogen hatte.

Der BGH kam zu der Entscheidung, dass ein Anspruch auf Rückzahlung der für den Zeitraum der Schließung entrichteten Monatsbeiträge besteht. Diesem Rückzahlungsanspruch kann der Betreiber des Studios nicht entgegenhalten, der Vertrag war wegen Störung der Geschäftsgrundlage dahingehend anzupassen, dass sich die vereinbarte Vertragslaufzeit um die Zeit, in der das Fitnessstudio geschlossen werden musste, verlängert werden durfte.

Während des Zeitraums, in dem der Studio-Betreiber aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sein Fitnessstudio schließen musste, war es ihm rechtlich unmöglich, dem Mitglied die Möglichkeit zur vertragsgemäßen Nutzung des Fitnessstudios zu gewähren und damit die vertraglich geschuldete Hauptleistungspflicht zu erfüllen.
zum Artikel

BAföG-Reform

Wirtschaftsrecht

Ziel der BAföG-Reform ist es, die Zahl der Empfänger deutlich zu steigern. Das soll z. B. durch die Anhebung der Freibeträge, der Bedarfssätze sowie der Altersgrenzen geschehen. Vorgesehen sind u. a. folgende Maßnahmen:
  • Die Erhöhung der Freibeträge um 20 %, die Anhebung der Bedarfssätze und des Kinderbetreuungszuschlags um 5 % sowie die Anhebung des Wohnzuschlags für BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, auf 360 €.
  • Die Altersgrenze wird auf 45 Jahre zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts angehoben und vereinheitlicht.
  • Die digitale Beantragung des BAföG wird vereinfacht und nach der Umsetzung komplett digital angeboten werden.
  • Künftig sollen einjährige, in sich abgeschlossene Auslandsstudiengänge gefördert werden. Das gilt auch, wenn sie komplett in Drittstaaten (außerhalb der EU) absolviert werden.
  •  Ferner wird die Möglichkeit eines Erlasses der Darlehensrestschuld nach 20 Jahren auch für Rückzahlungsverpflichtete in Altfällen eingeräumt.
Die Änderungen sollen zum 1.8.2022 in Kraft treten, damit die Wirkung für BAföG-Geförderte bereits im kommenden Wintersemester oder Schuljahr spürbar ist.
zum Artikel

Bundesrat billigt Heizkostenzuschuss

Wirtschaftsrecht

Der Bundesrat hat am 8.4.2022 dem Heizkostenzuschussgesetz zugestimmt. Es gilt vom 1.6.2022 bis Ende Mai 2032. Danach erhalten Empfänger von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen einen einmaligen Zuschuss, um den starken Anstieg der Heizkosten aufgrund der hohen Energiepreise abzufedern.

Jeder Ein-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug erhält einmalig einen Zuschuss von 270 €, ein Zwei-Personen-Haushalt 350 € und jedes weitere Familienmitglied 70 €. Voraussetzung ist dabei, dass mindestens ein Monat des Leistungsbezugs in den Bewilligungszeitraum zwischen dem 1.10.2021 und dem 31.3.2022 fällt.
zum Artikel