Mit dem Stipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung
für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen oder aber fachübergreifende
Weiterbildungen wie Software-Kurse oder Intensiv-Sprachkurse. Auch ein berufsbegleitendes
Studium, das auf der Ausbildung aufbaut, ist förderfähig.
Die maximale Förderhöhe ist von 7.200 € auf 8.100 € gestiegen
und Weiterbildungen im Ausland (z. B. Intensivsprachkurse) werden deutlich erleichtert.
Aktuelles
Werkstatt haftet wegen unterlassener Aufklärung
Wirtschaftsrecht
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte am 17.10.2019 eine Werkstatt
zu Schadensersatzleistungen, weil sie einen Kunden nicht auf den weiteren Reparaturbedarf
an seinem SUV hingewiesen hatte.
Die Werkstatt hatte das Fahrzeug repariert und dabei umfangreiche Arbeiten am Motor durchgeführt. Unter anderem wurden alle hydraulischen Ventilspielausgleichselemente und ein Kettenspanner erneuert. Den Zustand der zu diesem Zeitpunkt bereits stark gelängten und austauschbedürftigen Steuerketten untersuchte sie jedoch nicht. Deshalb erlitt der Motor nach einigen hundert Kilometern einen Totalschaden.
Die Werkstatt hätte den Zustand der Steuerketten überprüfen und dem Kunden einen Austausch empfehlen müssen. Denn sie musste auch auf Unzulänglichkeiten an den Teilen des Fahrzeugs achten, mit denen sie sich im Zuge der durchgeführten Reparatur befasste und deren Mängel danach nicht mehr ohne Weiteres entdeckt und behoben werden konnten. Wegen Verletzung dieser Prüf- und Hinweispflicht muss sie ihrem Kunden die ihm dadurch entstandenen Kosten für den Erwerb und Einbau eines Austauschmotors erstatten. Davon abzuziehen sind jedoch die Kosten, die dem Kunden ohnehin durch den Austausch der Steuerketten entstanden wären.
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Die Werkstatt hatte das Fahrzeug repariert und dabei umfangreiche Arbeiten am Motor durchgeführt. Unter anderem wurden alle hydraulischen Ventilspielausgleichselemente und ein Kettenspanner erneuert. Den Zustand der zu diesem Zeitpunkt bereits stark gelängten und austauschbedürftigen Steuerketten untersuchte sie jedoch nicht. Deshalb erlitt der Motor nach einigen hundert Kilometern einen Totalschaden.
Die Werkstatt hätte den Zustand der Steuerketten überprüfen und dem Kunden einen Austausch empfehlen müssen. Denn sie musste auch auf Unzulänglichkeiten an den Teilen des Fahrzeugs achten, mit denen sie sich im Zuge der durchgeführten Reparatur befasste und deren Mängel danach nicht mehr ohne Weiteres entdeckt und behoben werden konnten. Wegen Verletzung dieser Prüf- und Hinweispflicht muss sie ihrem Kunden die ihm dadurch entstandenen Kosten für den Erwerb und Einbau eines Austauschmotors erstatten. Davon abzuziehen sind jedoch die Kosten, die dem Kunden ohnehin durch den Austausch der Steuerketten entstanden wären.
Ärztebewertungsportal „Jameda“ teilweise unzulässig
Wirtschaftsrecht
Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat entschieden, dass mehrere frühere
bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform "Jameda" unzulässig
sind. Mit ihnen verließ "Jameda" die zulässige Rolle des
"neutralen Informationsmittlers" und gewährte den an die Plattform
zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise "verdeckte Vorteile".
Andere von den Ärzten gerügte Funktionen waren dagegen zulässig.
Insbesondere beanstandeten die OLG-Richter, dass auf den ohne Einwilligung eingerichteten Profilen der Ärzte (sog. "Basiskunden") auf eine Liste mit weiteren Ärzten verwiesen wurde, während auf den Profilen der Ärzte, die Beiträge an die Plattform bezahlten (sog. "Premium-" oder "Platinkunden"), ein solcher Hinweis unterblieben ist. Unzulässig sei ebenfalls, dass die zahlenden Ärzte in Auflistungen mit Bild dargestellt wurden, während bei den anderen Ärzten nur ein grauer Schattenriss zu sehen ist. Dasselbe gelte für den Verweis auf Fachartikel von zahlenden Ärzten, während auf den Profilen von sog. Platinkunden ein solcher Verweis unterbleibt. Schließlich sei auch der Hinweis auf eine Liste mit Ärzten für spezielle Behandlungsgebiete unzulässig, der ebenfalls auf den Profilen zahlender Ärzte nicht zu sehen ist.
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Insbesondere beanstandeten die OLG-Richter, dass auf den ohne Einwilligung eingerichteten Profilen der Ärzte (sog. "Basiskunden") auf eine Liste mit weiteren Ärzten verwiesen wurde, während auf den Profilen der Ärzte, die Beiträge an die Plattform bezahlten (sog. "Premium-" oder "Platinkunden"), ein solcher Hinweis unterblieben ist. Unzulässig sei ebenfalls, dass die zahlenden Ärzte in Auflistungen mit Bild dargestellt wurden, während bei den anderen Ärzten nur ein grauer Schattenriss zu sehen ist. Dasselbe gelte für den Verweis auf Fachartikel von zahlenden Ärzten, während auf den Profilen von sog. Platinkunden ein solcher Verweis unterbleibt. Schließlich sei auch der Hinweis auf eine Liste mit Ärzten für spezielle Behandlungsgebiete unzulässig, der ebenfalls auf den Profilen zahlender Ärzte nicht zu sehen ist.
Wiedereinführung der Meisterpflicht
Wirtschaftsrecht
Ein von der Koalition vorgelegter Gesetzesentwurf sieht vor, dass in zwölf
derzeit zulassungsfreien Handwerksberufen künftig wieder die Meisterpflicht
eingeführt werden soll.
Im Einzelnen handelt es sich um die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.
Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht abgeschafft worden war, mit dem Hintergrund das Handwerk in der seinerzeitigen wirtschaftlich angespannten Lage zu stärken und um Impulse für Unternehmensgründungen zu geben.
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Im Einzelnen handelt es sich um die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.
Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht abgeschafft worden war, mit dem Hintergrund das Handwerk in der seinerzeitigen wirtschaftlich angespannten Lage zu stärken und um Impulse für Unternehmensgründungen zu geben.
Austauschprämie für alte Ölheizungen
Wirtschaftsrecht
Ölheizkessel sollen ab 2026 grundsätzlich nicht mehr eingebaut werden
dürfen. Als Anreiz zum Austausch alter Ölheizungen durch ein klimafreundliches
Modell soll eine attraktive Prämie locken. Das hat das Bundeskabinett mit
dem Gebäudeenergiegesetz beschlossen. So soll eine Austauschprämie
von etwa 40 % für eine alte Ölheizung gegen ein klimaschonenderes
Modell zusätzlich dem Klimaschutz dienen. Ferner sollen alte Ölheizkessel
ab 2026 nur noch stark eingeschränkt genehmigt werden. Dies wäre z.
B. dann der Fall, wenn das Gebäude nicht auf andere Weise – etwa mit Fernwärme
oder mit erneuerbaren Energien – beheizt werden kann.
Dieses Gesetz soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zu ihrer Wärme- und Kälteversorgung bieten.
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Dieses Gesetz soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zu ihrer Wärme- und Kälteversorgung bieten.
Streupflicht auf einem Kundenparkplatz
Wirtschaftsrecht
In einem vom Bundesgerichtshof am 2.7.2019 entschiedenen Fall war es aufgrund
der Witterung auf dem Kundenparkplatz eines Lebensmittelmarktes glatt. Eine
Kundin parkte ihr Auto, rutschte nach dem Aussteigen aus und verletzte sich.
Zwischen den parkenden Fahrzeugen war nicht gestreut. Darin sah die Frau eine
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und verlangte Schadensersatz. Der Parkplatz
des Lebensmittelmarktes wurde in erster Linie den Kunden bereitgestellt. Jedoch
nutzten auch Anwohner den Parkplatz, sodass deren Fahrzeuge auch teilweise über
Nacht dort standen.
Für öffentliche Parkplätze ist anerkannt, dass nicht überall zu streuen ist und dass sich Benutzer darauf einstellen müssten, kurze Strecken auf nicht gestreuten Flächen bis zu den gestreuten Bereichen zurückzulegen. Im Bereich der markierten Stellflächen – und damit auch zwischen den Fahrzeugen – muss regelmäßig nicht gestreut werden. Diese Grundsätze sind auf die Streupflicht bei privaten Parkplätzen ebenfalls anzuwenden, wenn sich dort die örtlichen Verhältnisse nicht von öffentlichen unterscheiden.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um eine große Parkfläche handelt, die von verschiedenen Personen, Kunden, aber auch von Anwohnern genutzt wird, war der Kundenparkplatz einem öffentlichen gleichzustellen.
Es bestand auch keine Verpflichtung bei allgemeiner Glättebildung einmalig vor Eröffnung des Marktes den Bereich der markierten Stellflächen zu streuen. Da Anwohner ihre Fahrzeuge dort ggf. auch über Nacht abstellten, war vor der Markteröffnung nicht gewährleistet, dass die Parkstellflächen frei waren und mit zumutbarem Aufwand gestreut werden konnten.
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Für öffentliche Parkplätze ist anerkannt, dass nicht überall zu streuen ist und dass sich Benutzer darauf einstellen müssten, kurze Strecken auf nicht gestreuten Flächen bis zu den gestreuten Bereichen zurückzulegen. Im Bereich der markierten Stellflächen – und damit auch zwischen den Fahrzeugen – muss regelmäßig nicht gestreut werden. Diese Grundsätze sind auf die Streupflicht bei privaten Parkplätzen ebenfalls anzuwenden, wenn sich dort die örtlichen Verhältnisse nicht von öffentlichen unterscheiden.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um eine große Parkfläche handelt, die von verschiedenen Personen, Kunden, aber auch von Anwohnern genutzt wird, war der Kundenparkplatz einem öffentlichen gleichzustellen.
Es bestand auch keine Verpflichtung bei allgemeiner Glättebildung einmalig vor Eröffnung des Marktes den Bereich der markierten Stellflächen zu streuen. Da Anwohner ihre Fahrzeuge dort ggf. auch über Nacht abstellten, war vor der Markteröffnung nicht gewährleistet, dass die Parkstellflächen frei waren und mit zumutbarem Aufwand gestreut werden konnten.