Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen am 16.12.2020 entschieden, dass in der Begründung einer Prämienanpassung angegeben werden muss, bei welcher Rechnungsgrundlage – Versiche-rungs-leistungen, Sterbewahrscheinlichkeit oder beiden – eine nicht nur vorübergehende und den festgelegten Schwellenwert überschreitende Veränderung eingetreten ist und damit die Neufestset-zung veranlasst wurde.
Dagegen muss der Versicherer nicht die genaue Höhe dieser Veränderung mitteilen. Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z. B. des Rechnungszinses anzugeben.
Aktuelles
Mietwagenklasse bei 10 Jahre altem Unfallfahrzeug
Versicherungsrecht
Bei einem 10 Jahre alten Fahrzeug sind gegenüber einem klassengleichen Neufahrzeug die Unterschiede in Komfort, Ausstattung und Sicherheit offensichtlich. Es verstieße gegen das schadensrechtliche Bereicherungsverbot, in derartigen Fällen den Ausgleich auf Grundlage der Mietwagenklasse von aktuellen Modellen als Ersatzfahrzeug zu gewähren. Vielmehr ist es dem Geschädigten in einem solchen Fall möglich und zumutbar, entweder ein klassenniedrigeres Fahrzeug anzumieten oder aber die Mehrkosten selbst aufzuwenden.
zum Artikel
Mitverschulden eines 11-jährigen Kindes an einem Verkehrsunfall
Versicherungsrecht
Die Richter des Oberlandesgerichts Celle (OLG) hatten in einem Fall zu entscheiden, bei dem eine 11-jährige Schülerin als letztes von vier Kindern kurz vor 8:00 Uhr morgens im Dunkeln auf einer Straße in der Nähe ihrer Schule von einem Auto angefahren wurde. Eines der vorausgehenden Kinder trug eine gelb reflektierende Jacke. Dieser Gruppe näherte sich ein Kraftfahrzeug mit einer Geschwindigkeit von mindestens 55 km/h anstatt erlaubter 50 km/h. Zunächst hatte das Landgericht entschieden, dass das Kind ein Mitverschulden trifft und die Ansprüche um 25 % zu kürzen sind.
Das OLG entschied jedoch zugunsten der Geschädigten und sprach ihr 100 % zu, da der Autofahrer den Unfall jedenfalls ganz überwiegend verschuldet hatte. Nach der Straßenverkehrsordnung muss sich ein Fahrzeugführer so verhalten, dass eine Gefährdung insbesondere von Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen ausgeschlossen ist. Hier hätte der Fahrer sein Fahrverhalten sofort anpassen müssen, als er die Kinder im Straßenbereich wahrnahm. Darüber hinaus hätte er den Unfall auch verhindern können, wenn er nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hätte.
zum Artikel
Das OLG entschied jedoch zugunsten der Geschädigten und sprach ihr 100 % zu, da der Autofahrer den Unfall jedenfalls ganz überwiegend verschuldet hatte. Nach der Straßenverkehrsordnung muss sich ein Fahrzeugführer so verhalten, dass eine Gefährdung insbesondere von Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen ausgeschlossen ist. Hier hätte der Fahrer sein Fahrverhalten sofort anpassen müssen, als er die Kinder im Straßenbereich wahrnahm. Darüber hinaus hätte er den Unfall auch verhindern können, wenn er nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hätte.
Fahrtenbuchanordnung an GbR
Verkehrsrecht
Sowohl die Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren als auch die Fahrtenbuchanordnung können an eine GbR als Halterin gerichtet werden. Der Zusatz eines Vertreters der Gesellschaft, wie er im Fahrzeugregister vorzunehmen ist, ist nicht zwingend erforderlich, ändert den Adressaten der Verfügung jedoch nicht. Es obliegt der Gesellschaft, durch interne Organisationsmaßnahmen sicherzustellen, dass an den Geschäftssitz gerichtete Schreiben der verantwortlichen Person zugeleitet werden.
zum Artikel
Novelle des Klimaschutzgesetzes
Wirtschaftsrecht
Mit Beschluss vom 29.4.2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12.12.2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen mit den Grundrechten unvereinbar sind. Der Grund: Es fehlen hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031. Die Bundesregierung war daher gezwungen, beim Gesetz nachzubessern. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes wird das Zwischenziel für 2030 von derzeit 55 auf 65 % Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 % Minderung. Die Klimaschutzanstrengungen sollen so bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt werden.
Zusätzlich zum Beschluss des neuen Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm angekündigt, mit dem sie die Umsetzung der neuen Klimaschutzziele für die verschiedenen Sektoren unterstützen wird (z. B. Stärkung der Energiestandards für Neubauten). U. a. sollten die Kosten des CO2-Preises nicht mehr allein von den Mietern, sondern je zur Hälfte vom Vermieter und Mieter getragen werden. Diese Regelung wurde gestrichen. Ziel war es, die Wirkung des CO2-Preises zu verbessern, da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung entscheiden.
zum Artikel
Zusätzlich zum Beschluss des neuen Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm angekündigt, mit dem sie die Umsetzung der neuen Klimaschutzziele für die verschiedenen Sektoren unterstützen wird (z. B. Stärkung der Energiestandards für Neubauten). U. a. sollten die Kosten des CO2-Preises nicht mehr allein von den Mietern, sondern je zur Hälfte vom Vermieter und Mieter getragen werden. Diese Regelung wurde gestrichen. Ziel war es, die Wirkung des CO2-Preises zu verbessern, da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung entscheiden.
Neue EU-Regeln zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Wirtschaftsrecht
Im Rahmen der neuen – seit dem 3.6.2021 geltenden – Regeln erweitert sich die Definition des Begriffs „Bargeld“ um Banknoten und Münzen, einschließlich Währungen, die nicht mehr im Umlauf sind, aber noch bei Finanzinstituten umgetauscht werden können. Des Weiteren zählen ab sofort auch Goldmünzen sowie Gold in Form z. B. von Barren oder Nuggets mit einem Mindestgoldgehalt von 99,5 % als Barmittel.
zum Artikel
- Werden Bargeldmittel in Höhe von mindestens 10.000 € im Post-, Fracht- oder Kurierverkehr versandt, kann die Zollbehörde eine Offenlegungserklärung für Barmittel verlangen, die binnen 30 Tagen vorliegen muss.
- Gibt es Hinweise darauf, dass Bargeld mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden kann, so können die Zollbehörden von jetzt an auch bei Beträgen unter 10.000 € tätig werden.
- Kann weder eine Offenlegungserklärung oder eine Barmittelanmeldung vorgelegt werden oder wenn Hinweise auf einen Zusammenhang mit kriminellen Tätigkeiten vorliegen, können die Barmittel einbehalten werden.